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Vorsorgeuntersuchungen: Sicherheit für Mutter und Kind

Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen dienen dazu, die Entwicklung des Kindes und die Gesundheit der Mutter im Auge zu haben. Sie bieten die Möglichkeit, rechtzeitig zu handeln, wenn sich Probleme abzeichnen.


Die Schwangerschaft ist für Mutter und Kind eine Zeit der ständigen Entwicklung und Veränderung. Sinn der Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen ist es, diese Entwicklung sorgfältig zu beobachten und zu dokumentieren. Werden die Untersuchungstermine regelmäßig wahrgenommen, besteht eine gute Chance, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu handeln, falls es nötig wird. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen außerdem vor, dass die Schwangere und auf Wunsch auch ihr Partner über die Untersuchungsergebnisse aufgeklärt und beraten werden, falls medizinisch notwendige oder sinnvolle Maßnahmen anstehen.

Was viele Schwangere nicht wissen: Fast alle Vorsorgeuntersuchungen können sowohl von Hebammen als auch von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt und im Mutterpass eingetragen werden. Eine Ausnahme ist die Ultraschalluntersuchung, die nur eine Ärztin oder ein Arzt machen darf. Eine Risikoschwangerschaft muss in jedem Fall von einer gynäkologischen Fachkraft betreut werden, es sei denn, die Schwangere entscheidet sich eigenverantwortlich dagegen.

Gesetzlicher Anspruch auf Untersuchungen

Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchung und Beratung. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen übernommen. Wenn eine Schwangere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bezieht, übernimmt das Sozialamt die Kosten.

Vorsorgeuntersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit. Sie fällt jedoch für zusätzliche Untersuchungen an, die nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien sind.

Berufstätige Schwangere müssen für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht.

Umfang der Untersuchungen

Die Vorsorgeuntersuchungen finden in der Regel zuerst einmal monatlich und ab der 32. Schwangerschaftswoche vierzehntägig statt. Bei der Erstuntersuchung werden in einem ausführlichen Untersuchungsgespräch der allgemeine Gesundheitszustand und die „Krankengeschichte“ der Schwangeren erfasst (Anamnese). Dabei fragt die Ärztin oder der Arzt auch nach möglichen körperlichen und seelischen Belastungen der werdenden Mutter. Wenn sie bereits ein oder mehrere Kinder hat, werden die Befunde aus den zuvor ausgestellten Mutterpässen in die Anamnese einbezogen.

Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden Blutdruck und Gewicht der Schwangeren notiert. Der Urin wird analysiert und der Stand der Gebärmutter ertastet. Auch die Lage des Kindes und seine Herztöne werden kontrolliert. In regelmäßigen Abständen wird zudem das Blut untersucht.

Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen: in der Regel im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat. Falls bestimmte Risiken bestehen oder Komplikationen auftreten, können häufigere Ultraschalluntersuchungen sinnvoll sein (und werden dann auch von der Krankenkasse übernommen).

Viele Untersuchungen gehören zur normalen Vorsorge auf Basis der Mutterschaftsrichtlinien. Andere sind sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die entweder bei einem besonderen Risiko oder auf Wunsch der Schwangeren durchgeführt werden können, wie zum Beispiel der Toxoplasmose-Test oder der Zuckerbelastungstest zum Ausschluss einer Diabetes-Erkrankung. Bei einem begründeten Verdacht auf ein individuelles Risiko werden die Kosten der zusätzlichen Leistungen von der Krankenkasse übernommen.

Vorsorge oder Pränataldiagnostik?

Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik gehören nicht zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen. Die Ärztin oder der Arzt muss auf die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik hinweisen, wenn bestimmte gesundheitliche oder familiäre Risiken vorliegen.

Zusätzlich zu den üblichen drei Ultraschalluntersuchungen wird Frauen in der 12. Schwangerschaftswoche oft der „Ersttrimester-Test“ angeboten. Dabei wird aus den Ergebnissen einer Ultraschall- und einer Blutuntersuchung errechnet, ob statistisch ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomen-Abweichung besteht. Neben dem "normalen" Organ-Ultraschall in der 20. bis 22.Woche wird Frauen im sechsten Schwangerschaftsmonat häufig auch der sogenannte große Ultraschall vorgeschlagen, mit dem die Strukturen von Herz und Gehirn des Fötus dargestellt werden. Diese nicht invasiven Methoden der Pränataldiagnostik werden häufig bei den Vorsorgeuntersuchungen mit angeboten. Sie dürfen jedoch nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der werdenden Mutter vorgenommen werden.

Ärztinnen oder Ärzte, die eine genetische Untersuchung veranlassen, sind verpflichtet, die Schwangere über Zweck, Art, Umfang, Aussagekraft und Konsequenzen der Untersuchung aufzuklären. Dazu zählen auch mögliche psychische Belastungen durch die Befunde sowie mögliche Risiken durch die Probengewinnung bei invasiven Untersuchungsmethoden. Pflicht ist außerdem, eine schriftliche Einverständniserklärung der Schwangeren zur Untersuchung einzuholen und dies zu dokumentieren. Die Schwangere kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

Vorsorge schwarz auf weiß: Der Mutterpass

Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird der Mutterpass ausgestellt. Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft werden dort die Ergebnisse sämtlicher Untersuchungen und notwendiger Behandlungen eingetragen.

Anhand des Mutterpasses kann eine Schwangere auch selbst überprüfen, welche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge wirklich notwendig sind und welche nicht. Reguläre Vorsorgeuntersuchungen sind ausschließlich jene Untersuchungen, die im Mutterpass aufgeführt und laut Mutterschaftsrichtlinien vorgeschrieben sind.

Weiterführende Informationen

Publikationen zum Thema

Schwab, Roswitha; Walburg, Ulrike
München 2008 | Preis: 16,95 €
Jahn-Zöhrens, Ursula
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