Die Wirkung
Der Wirkstoff der "Pille danach" heißt Levonorgestrel. Es handelt sich um ein Hormon, das zu den gestagenartigen Hormonen zählt. Das Hormon bewirkt eine Unterdrückung oder Verzögerung des Eisprungs und verhindert damit eine Befruchtung. Voraussetzung ist, dass der Geschlechtsverkehr vor dem Eisprung stattgefunden hat, also einem Zeitpunkt, zu dem die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung am höchsten ist. Ob das Hormon auch die Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter verhindert, ist nicht erwiesen.
Hat sich die Eizelle bereits in die Gebärmutter eingenistet, wirkt die Pille danach nicht. Ihre Anwendung bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft führt daher nicht zum Abbruch der Schwangerschaft. Besteht zum Zeitpunkt der Anwendung eine Schwangerschaft bereits seit einigen Wochen, kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei weiblichen ungeborenen Kindern Merkmale von Vermännlichung herausbilden.
Die Anwendung
Die "Pille danach" kann zu jedem Zeitpunkt des Zyklus angewandt werden. Es werden einmalig zwei Tabletten (beziehungsweise je nach Präparat eine Tablette) eingenommen.
Die Einnahme sollte am besten innerhalb von zwölf Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr erfolgen, spätestens aber 72 Stunden (drei Tage) danach. Je größer der zeitliche Abstand zu einer möglichen Befruchtung ist, umso geringer ist die Sicherheit der Wirkung. Vor der Einnahme der "Pille danach" sollte eine Kleinigkeit (etwa ein halbes Butterbrot oder Ähnliches) gegessen werden. Bei leerem Magen besteht die Gefahr, dass die Pillen erbrochen werden. Falls dies in den ersten drei Stunden nach der Einnahme der Pille(n) der Fall sein sollte, müssen sofort neue eingenommen werden, da ansonsten die Wirksamkeit beeinträchtigt ist.
Die verhütende Wirkung der "Pille danach" ist jedoch nicht anhaltend. Es muss daher für den Rest des Zyklus zusätzlich verhütet werden, zum Beispiel mit Kondom oder anderen Barrieremethoden.
Falls mit der Pille verhütet wird und ein Einnahmefehler zur Anwendung der "Pille danach" führte, wird im allgemeinen empfohlen, nach Einnahme der „Pille danach“ mit der herkömmlichen Pille auszusetzen und die nächste Monatsblutung abzuwarten. Ab dem ersten Blutungstag kann wieder ganz normal mit der Pille verhütet werden. Für die Zwischenzeit ist es unbedingt ratsam, nicht-hormonelle Verhütungsmittel zu benutzen, zum Beispiel Kondome.
Die Sicherheit
Die "Pille danach" verhindert mit hoher Wahrscheinlichkeit die zu erwartende Schwangerschaft. Die Wirksamkeit nimmt jedoch mit der seit dem Geschlechtsverkehr vergangenen Zeit immer mehr ab. Sie beträgt 95 Prozent bei Einnahme innerhalb von 24 Stunden, 85 Prozent innerhalb von 24 bis 48 Stunden und 58 Prozent innerhalb von 48 bis 72 Stunden.
Die Wirksamkeit der "Pille danach" kann bei gleichzeitiger Einnahme von bestimmten Antibiotika, Mitteln gegen Epilepsie und johanniskrauthaltigen Arzneimitteln herabgesetzt sein. Eingeschränkt ist die Wirksamkeit auch bei bestimmten Darmerkrankungen wie zum Beispiel Morbus Crohn, bei denen die Aufnahme von Arzneimitteln beeinträchtigt ist.
Die Vorteile
Nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder einer Verhütungspanne ist die "Pille danach" eine Möglichkeit, eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern. Die Methode ist nicht mit einem Schwangerschaftsabbruch zu verwechseln. Untersuchungen haben ergeben, dass die seit dem Jahr 2005 erhältlichen Monopräparate verträglicher und deutlich nebenwirkungsärmer und wirksamer sind als das Kombipräparat, das Ende 2003 vom Markt genommen wurde.
Die Nachteile
Als Nebenwirkungen können Blutungsunregelmäßigkeiten (Zwischen- oder Schmierblutungen, verspätete Menstruation), Übelkeit, Schmerzen im Unterbauch, Schwindel, Kopfschmerzen und Erbrechen auftreten. Die Nebenwirkungen sind jedoch erheblich geringer und seltener als die des 2003 vom Markt genommenen Kombinationspräparates.
Die "Pille danach" ist aus medizinischen Gründen nicht als reguläres Verhütungsmittel einzusetzen! Ihre Sicherheit ist zudem nicht mit der von anderen hormonellen Verhütungsmitteln zu vergleichen. Da ausgeprägte Blutungsstörungen auftreten können, sollte die "Pille danach" nicht mehrmals hintereinander in kurzen Abständen angewandt werden.
Die Kosten
Die "Pille danach" kostet pro Packung mit einer oder zwei Tabletten für die einmalige Anwendung zwischen 16 und 18 Euro. Bei Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Frauen ab 18 Jahren müssen allerdings die Rezeptgebühr und gegebenenfalls die Praxisgebühr zahlen.
Schnell handeln
Wegen der Rezeptpflicht der „Pille danach“ ist es bei einer Verhütungspanne wichtig, möglichst schnell zu einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt oder einer Beratungsstelle zu gehen. Am Wochenende oder an Feiertagen kann auch ein Notdienst oder die ärztliche oder (wenn vorhanden) frauenärztliche Ambulanz einer Klinik aufgesucht werden. Auf alle Fälle sollte dort auch die Möglichkeit einer Beratung über Verhütungsmethoden in Anspruch genommen werden, um zukünftige "Pannen" zu vermeiden.
"Pille danach" und Schwangerschaft
Nach Einnahme der "Pille danach" tritt die Monatsblutung meistens in normaler Stärke zum erwarteten Zeitpunkt ein. Geschieht dies nicht innerhalb von drei Wochen nach der Einnahme, sollte ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden.
Wenn trotz Einnahme der "Pille danach" eine Schwangerschaft vorliegt, besteht in seltenen Fällen die Möglichkeit, dass sich die Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter entwickelt, zum Beispiel in der Bauchhöhle oder in einem Eileiter (so genannte ektope Schwangerschaft).
Eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter kann sich weiterentwickeln, auch wenn eine Monatsblutung eintritt und handelsübliche Schwangerschaftstests (Urintests) keine Schwangerschaft anzeigen. Eine ektope Schwangerschaft kann zu langsam zunehmenden oder plötzlich einsetzenden Unterleibsschmerzen führen oder zu Veränderungen der nächsten Monatsblutung (schwächere oder deutlich stärkere Blutung als sonst, außergewöhnlich starke Schmerzen). Bei Auftreten eines dieser Anzeichen sollte unbedingt eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden.
Information zur "Pille danach"
Über das Infotelefon von pro familia besteht seit Oktober 2004 die Möglichkeit, telefonisch zuverlässige Informationen über die "Pille danach" in vier Sprachen (Türkisch, Russisch, Englisch, Deutsch) zu erhalten. Dieser Informationsservice der pro familia erfolgt durch eine automatische Ansage rund um die Uhr unter der Nummer 0 18 05 / 77 63 26 (12 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz).
weitere Informationen zum Thema
- Sichergehn
- Faltblatt Die Pille danach
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt die 76-seitige Broschüre "Sichergehn" vor. Die Broschüre informiert über verschiedene Aspekte von Verhütung bzw. Verhütungsmethoden. Sie kann bestellt oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden. (Recherchedatum: 04.10.2006)
Das Faltblatt der BZgA informiert ausführlich über die Pille danach und bietet einen Überblick über die gängigsten Verhütungsmittel und ihre Vor- und Nachteile. Es kann als PDF-Dokument heruntergeladen und bestellt werden. (Recherchedatum: 24.04.08)
Häufig gestellte Fragen
Darf eine Frauenärztin / ein Frauenarzt die Verschreibung der "Pille danach" aus Gewissensgründen ablehnen?
Auch wenn die Einnahme der "Pille danach" keinen Schwangerschaftsabbruch darstellt: Die ärztliche Mitwirkung an der Einnahme unterliegt der Gewissensfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes. Dies wurde durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt im Jahre 2001 bestätigt. Ärztinnen und Ärzte sind daher berechtigt, die Verschreibung des Präparats aus Gewissensgründen zu verweigern. Lediglich in einem medizinischen Notfall ist diese Gewissensfreiheit eingeschränkt. Ein solcher Notfall liegt nur vor, wenn eine Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der betroffenen Frau gefährden könnte.
Kann ich die "Pille danach" auch einnehmen, wenn ich noch stille?
Im Prinzip ja, denn das Hormon Levonorgestrel tritt kaum in die Muttermilch über. Wer jedoch ganz sichergehen will, sollte die "Pille danach" unmittelbar nach dem Stillen einnehmen und mindestens 6 Stunden danach nicht stillen.
Woran erkenne ich, dass die "Pille danach" wirkt?
Die Wirksamkeit der "Pille danach" ist nicht spürbar. In den meisten Fällen fehlen auch unangenehme Begleiterscheinungen wie Übelkeit mit Erbrechen, Kopfschmerzen oder Unterleibskrämpfe. Doch das bedeutet keineswegs, dass die "Pille danach" nicht wirkt.
Die nächste Monatsregel sollte spätestens drei Wochen nach der Einnahme eintreten. Anderenfalls ist es ratsam, einen Schwangerschaftstest zu machen und eine gynäkologische Praxis aufzusuchen.
Die Wirksamkeit der "Pille danach" erhöht sich nicht, wenn zwei Packungen auf einmal geschluckt werden. Vielmehr besteht dann die Gefahr einer Überdosierung.
Schützt die "Pille danach" auch vor Geschlechtskrankheiten und einer HIV-Infektion?
Nein. Weder die normale Pille noch die "Pille danach" schützen vor Geschlechtskrankheiten oder einer Infektion mit HIV. Das kann nur ein Kondom.
Besteht die begründete Gefahr, sich bei einem ungeschützten Geschlechtsverkehr mit HIV infiziert zu haben, sollte man sich umgehend über die Möglichkeit einer "Postexpositionellen Prophylaxe" (PEP) ärztlich beraten lassen. Mit dieser speziellen Notfallmaßnahme, bei der hochwirksame Anti-HIV-Medikamente zum Einsatz kommen, muss innerhalb von 24 bis maximal 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr begonnen werden.
Wie und wo bekomme ich die "Pille danach"?
Die "Pille danach" ist rezeptpflichtig. Das heißt, sie muss ärztlich verschrieben werden. Eine gynäkologische Untersuchung ist dazu im Allgemeinen nicht notwendig.
In der Nacht oder an Wochenenden wendet man sich am besten an den medizinischen Notdienst oder die ärztliche bzw. die (wenn vorhanden) frauenärztliche Ambulanz des nächsten Krankenhauses.
Die "Pille danach" kostet zwischen 16 und 18 Euro. Bei gesetzlich versicherten Frauen unter 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten komplett. Frauen im Alter von 18 bis zum vollendeten 20. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung von 5 Euro leisten. Hinzu kommt bei Frauen ab 18 Jahren die Praxisgebühr von 10 Euro.
Es kommt selten vor, dass Arztpraxen oder Apotheken sich weigern, die "Pille danach" zu verschreiben bzw. auszugeben. In einem solchen Fall ist es am besten sich an eine andere Stelle zu wenden. Auch sollte man sich in der Nacht oder am Wochenende nicht vom hektischen Krankenhausbetrieb abschrecken lassen. Jede Frau hat ein Recht darauf, die "Pille danach" so früh wie möglich einnehmen zu können.
Brauchen Minderjährige die Zustimmung ihrer Eltern, um die Pille danach zu bekommen?
Wie bei der herkömmlichen Pille benötigen Mädchen unter 14 Jahren aus rechtlichen Gründen auch bei der "Pille danach" die Zustimmung ihrer Eltern. Ab 14 Jahren liegt es im Ermessen der Ärztin oder des Arztes, ein Rezept auszustellen. Sechzehn- und Siebzehnjährige haben im Allgemeinen keine Probleme, ein Rezept für die "Pille danach" zu erhalten.
Was ist die "Spirale danach"?
Bis zu fünf Tage nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr besteht die Möglichkeit, die Einnistung eines befruchteten Eis mit Hilfe einer Kupferspirale zu verhindern. Die Spirale muss von einer Ärztin oder einem Arzt gelegt werden. Sie ist - abgesehen als Notfallmaßnahme - vor allem dann sinnvoll, wenn die Frau weiterhin mit der Spirale verhüten möchte.


