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Die richtige Betreuung für Ihr Kind

Wer sein Kind in guten Händen weiß, kann beruhigt zur Arbeit gehen. Doch wie finden Eltern einen passenden KiTa-Platz oder eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater für ihr Kind? Woran erkennt man eine gute Betreuung? Und wer trägt die Kosten für die Kinderbetreuung?

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz

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Eine passende Kinderbetreuung ist für die meisten Eltern die Voraussetzung, um berufstätig zu sein. Frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote sollen aber auch dazu beitragen, allen Kindern durch das Zusammensein und eine gemeinsame Förderung gleiche Startchancen zu geben. Deshalb gibt es ab dem ersten Geburtstag eines Kindes den Rechtsanspruch auf Förderung im Rahmen einer Kindertagesbetreuung. Ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt hat jedes Kind Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte (KiTa).


KiTa, Krippe, Tageseltern: Welche Betreuungsformen gibt es?

Für Kinder unter drei Jahren haben Eltern in Deutschland die Wahl zwischen zwei Formen der staatlich geförderten Kinderbetreuung: Kindertageseinrichtungen (KiTa) und Kindertagespflege (Tagesmutter oder Tagesvater). Staatlich gefördert heißt: Der Staat trägt einen Teil der Kosten.  

In einer KiTa werden die Kinder von Fachkräften (meist Erzieherinnen und Erziehern) betreut, oft in altersgemischten Gruppen. Die Betreuung findet an allen Werktagen der Woche und mit vereinbarter Stundenzahl statt. In vielen KiTas gibt es gesonderte Gruppen für Kinder unter drei Jahren. Für Eltern, die nachts arbeiten müssen, gibt es in manchen Städten auch sogenannte 24-Stunden-KiTas.  

Die Tagespflege ist in der Regel etwas familiärer als eine KiTa. Sie findet in der Wohnung der Tagesmutter oder des Tagesvaters oder in eigens dafür angemieteten Räumen statt. Die Betreuungszeiten werden mit den Eltern einzeln vereinbart. Tagesmütter oder -väter, die vom Jugendamt vermittelt werden, haben mindestens die vom Jugendamt geforderte Grundausbildung.  

Beide Betreuungsformen haben in der Praxis viele „Unterformen“ und können vor Ort unterschiedliche Namen haben wie „Krippe“, „Krabbelstube“, „Kinderhaus“ oder Ähnliches.  

Neben den staatlich geförderten Betreuungsangeboten gibt es private Möglichkeiten wie Au-Pairs oder Babysittende sowie nicht beim Jugendamt gemeldete Tagesmütter bzw. -väter. Für diese Betreuungsformen müssen die Kosten vollständig selbst getragen werden.  

Ihr Jugendamt vor Ort hat die gesetzliche Aufgabe, Sie zu den verschiedenen Betreuungsformen und -einrichtungen zu informieren und zu beraten. Dort können Sie auch die pädagogischen Konzepte der verschiedenen Einrichtungen, die Anmeldeformalitäten und die Kosten erfragen. Auf der Startseite des Familienportals können Sie unter „Ihre Beratung vor Ort“ nach dem Jugendamt in Ihrer Region suchen.  


Einen Betreuungsplatz finden

Sobald Ihr Kind geboren ist, können Sie es in den meisten Städten und Gemeinden für einen Platz in der kommunalen Kindertagesbetreuung vormerken lassen. Vielerorts geht das online.

Dazu müssen Sie wissen: Es besteht zwar ab dem ersten Geburtstag des Kindes grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz, aber nicht unbedingt in der Wunsch-KiTa. Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sind häufig knapp und die Wahlmöglichkeiten eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig über Betreuungsmöglichkeiten am gewünschten Ort zu informieren. Erkundigen Sie sich – möglicherweise auch schon vor der Geburt Ihres Kindes – wann und wie Sie Ihr Kind in Ihrer Wunsch-KiTa anmelden.

Wer einen Betreuungsplatz in einer bestimmten Einrichtung oder Tagespflegestelle bekommt, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Dazu gehören beispielsweise die Reihenfolge der Anmeldung, das Alter des Kindes, Geschwisterkinder in der Einrichtung, die Wohnortnähe oder, bei KiTas in kirchlicher Trägerschaft, die Konfession der Eltern. Meist gibt es auch Härtefall-Regelungen, etwa für Alleinerziehende. Es lohnt sich, danach zu fragen.

Finden Sie keinen Betreuungsplatz, wenden Sie sich am besten an das Jugendamt. Es ist Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz behilflich.


Die Kosten der Kinderbetreuung

Für die Betreuung in einer staatlich anerkannten KiTa oder Kindertagespflege fallen Elternbeiträge an. Sie sind nach dem Einkommen und der Zahl der angemeldeten Kinder gestaffelt. Außerdem richten sie sich nach dem Umfang der Betreuung und dem Alter des Kindes. Einige Bundesländer erheben keine Elternbeiträge, in anderen ist der Betrag nicht nach dem Einkommen ausgerichtet. Die Elternbeiträge fallen je nach Bundesland, Kommune und Träger unterschiedlich hoch aus und müssen bei der jeweiligen KiTa, Tagespflegstelle und/oder beim Jugendamt erfragt werden.

Eltern, die staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, zahlen keine eigenen Beiträge. Wann eine Befreiung von den Elternbeiträgen möglich ist, erläutert Ihnen das Jugendamt.

Zusätzlich zu den Elternbeiträgen fällt bei der Ganztagsbetreuung in der Regel ein Verpflegungsbeitrag an. Hinzu kommen kleinere Beträge beispielsweise für Bastelmaterialien, Ausflüge, Eintritte etc. Bei Familien mit geringem Einkommen ist möglicherweise eine Übernahme dieser Kosten im Rahmen des „Bildungs- und Teilhabepakets“ möglich. Wo Sie die Leistungen des Bildungspakets in Ihrer Region beantragen, erfahren Sie unter „Hier gibt’s das Bildungspaket“. 


Die Qualität der Betreuung

Eltern haben oft unterschiedliche Vorstellungen davon, was eine „gute“ Betreuung ausmacht. Fachleute nennen folgende Kriterien, um die Qualität einer Einrichtung zu beurteilen:

  • Die Anzahl der Kinder pro Betreuerin oder Betreuer: Bei Säuglingen unter einem Jahr sollte eine erwachsene Person für nicht mehr als zwei Kinder zuständig sein. Bei Kindern im Alter zwischen ein und drei Jahren empfehlen Fachleute, dass eine Person nicht mehr als vier Kinder betreuen sollte.
  • Die Gruppengröße: Bei Kindern, die jünger sind als ein Jahr, wird empfohlen, dass nicht mehr als sechs, bei Kindern zwischen ein und drei Jahren nicht mehr als acht Kinder in einer Gruppe sind.
  • Die Ausbildung der pädagogischen Fachkräfte: Es ist wichtig, dass die Fachkräfte über entwicklungspsychologische, pädagogische und gesundheitsbezogene Kenntnisse verfügen.
  • Das Verhalten der Fachkräfte: Gehen sie respektvoll und liebevoll mit den Kindern um? Sind sie sensibel für ihre Wünsche, Bedürfnisse und Probleme? Ermutigen sie sie zu Selbstbestimmung und Unabhängigkeit?
  • Die Qualität der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern: Mütter, Väter und auch weitere Familienangehörige sollten in der Einrichtung willkommen sein. Eltern sollten ermutigt werden, Wünsche, Fragen und Kritik zu äußern.
  • Die Räumlichkeiten: Die Räume sollten ausreichend groß und kindgerecht ausgestattet sein, Freiflächen für freies Spiel und Bewegung, aber auch Ruhebereiche umfassen und möglichst über ein Außengelände verfügen.
  • Die Ausstattung: Die Einrichtung sollte über ausreichend altersgerechtes und hochwertiges Spielmaterial verfügen.

Die Deutschen Liga für das Kind gibt die Broschüre „Die beste Betreuung für mein Kind“ heraus. Sie enthält einen Kriterienkatalog für Qualität und hilfreiche Hinweise, wenn Sie Ihr Kind in eine Krippe, Kita oder Kindertagespflegestelle geben.


Ihr „Bauchgefühl“

Neben Kriterien für die Qualität von Betreuungseinrichtungen sollte auch Ihr Bauchgefühl stimmen. Eltern sollten einen guten Draht zu den Erzieherinnen und Erziehern haben und im Alltag in einem engen Austausch mit ihnen stehen. So können sich beide Seiten gegenseitig über wichtige Vorkommnisse oder Veränderungen des Kindes informieren und an einem Strang ziehen.

Vielleicht möchten Sie mal ein paar Stunden in eine Einrichtung reinschnuppern? So verschaffen Sie sich einen Eindruck, wie die Betreuerinnen und Betreuer mit den Kindern umgehen, ob sich die Kinder wohl fühlen und ob auch Sie selbst ein gutes Gefühl dabei haben.


Wichtig für Kinder: eine gute Eingewöhnung

Damit sich ein Kind in der Betreuung wohl und geborgen fühlt, muss es eine Bindung zu den neuen Bezugspersonen aufbauen. Das braucht Zeit. Deshalb ist die Eingewöhnungsphase wichtig. Am besten, Sie fragen in der Einrichtung bzw. Tagespflegestelle nach, wie dort die Eingewöhnung der Kinder gestaltet ist.

Besonders Kinder unter drei Jahren brauchen vor allem am Anfang eine möglichst feste Betreuungsperson in der Einrichtung, die ihnen mit Zuneigung begegnet, ihre Signale wahrnimmt und auf ihre Bedürfnisse eingeht. Während der Eingewöhnung kann Ihr Kind zunächst mit Ihnen als sicherer Basis die Räume und Menschen in der KiTa erkunden und sich mit allem vertraut machen. Die Zeiten, die Ihr Kind ohne Sie in der KiTa verbringt, werden langsam erhöht. Wie schnell das geht, richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes.

Bis Kinder eine Bindung zu den neuen Bezugspersonen aufgebaut haben und gut in der KiTa angekommen sind, kann es einige Wochen oder Monate dauern. Und keine Sorge: Der Bindung Ihres Kindes zu Ihnen als Eltern tut diese neue Beziehung keinen Abbruch. Studien zeigen: Die Eltern bleiben immer die „Nummer 1“, die wichtigsten Bezugspersonen ihres Kindes.

Stand: 27.06.2023