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Wenn Sie schwanger sind

Sie haben Anspruch auf besonderen Schutz und Unterstützung. Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge werden Sie von Hebammen, Ärztinnen und Ärzten durch die Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt begleitet. Als schwangere oder stillende Arbeitnehmerin sind Sie vor besonderen Gefährdungen am Arbeitsplatz und vor Benachteiligung geschützt. Außerdem haben Sie während der Schutzfristen vor und nach der Geburt Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Hier finden Sie wichtige Basisinfos und Links für nähere Informationen.  

Schwangere haben einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Dazu gehören regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sowie drei Ultraschall-Untersuchungen. Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es dafür die Mutterschaftsrichtlinien. Die Richtlinien regeln die ärztliche Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, insbesondere den Umfang und Zeitpunkt der Leistungen, das Zusammenwirken mit Hebammen und die Dokumentation im Mutterpass. Privat Versicherte erkundigen sich am besten frühzeitig über den Leistungsumfang ihrer Krankenkasse bei Schwangerschaft und Geburt.

Der gesetzliche Mutterschutz soll Sie und Ihr Kind während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit vor Gesundheitsgefahren und Überforderung bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium vor Benachteiligungen bewahren. Dazu gehören der Schutz Ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz, ein besonderer Kündigungsschutz, ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt sowie die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots. Das Familienportal gibt umfassende Informationen zum Thema Mutterschutz.

Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfristen gezahlt. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld hängt unter anderem davon ab, wie Sie versichert sind und in welchem Beschäftigungsverhältnis Sie stehen.

Sie erwarten ein Kind und haben eine Menge Fragen zur Schwangerschaft, den Vorsorgeuntersuchungen, zur Geburt oder der ersten Zeit mit Kind? Sie möchten Unterstützung der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen oder es bedrücken Sie andere Probleme und Sie wünschen sich Unterstützung? Werdende Mütter und Väter haben das Recht, kostenfrei und auf Wunsch anonym eine Schwangerschaftsberatung in Anspruch zu nehmen. In unserer bundesweiten Beratungsstellen-Datenbank finden Sie staatlich anerkannte Beratungsstellen in Ihrer Nähe.