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Wenn Sie alleinerziehend sind oder sein werden

Sie müssen trotzdem nicht alles allein schaffen. Es gibt Möglichkeiten der Unterstützung und Ansprüche auf finanzielle Leistungen.

Wenn ein Kind nur bei einem Elternteil lebt, zum Beispiel nach einer Trennung oder Scheidung, muss sich der andere Elternteil an der Pflege und Erziehung des Kindes beteiligen, indem er regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag als Unterhalt zahlt.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, einen zu geringen oder nur unregelmäßigen Unterhalt für das Kind zahlt.

Der Entlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Alleinerziehende. Damit soll den höheren Haushaltskosten von Alleinerziehenden steuerlich Rechnung getragen werden.

Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Haben die Eltern das Wechselmodell vereinbart, erhält der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die Aufteilung des Kindergeldes regeln die Eltern dann untereinander.
Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss, dann verringert sich der Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes.

Als alleinerziehendes Elternteil haben Sie denselben Anspruch auf Elterngeld wie Elternpaare. Sie können auch den Partnerschaftsbonus und die Partnermonate für sich nutzen.

Wenn das Geld trotz Einkommen nicht reicht, haben Familien und Alleinerziehende die Möglichkeit, den Kinderzuschlag zu beantragen.

Sie befinden sich in einer finanziell schwierigen Situation und erwarten ein Baby? Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft unbürokratisch, zum Beispiel bei der Anschaffung von Schwangerschaftsbekleidung, der Erstausstattung des Kindes, der Weiterführung des Haushalts, der Wohnungseinrichtung sowie der Betreuung des Kleinkindes, etwa um eine Ausbildung beenden zu können.