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Lexikon

Sozialgeld

Das Sozialgeld ist eine finanzielle Unterstützungsleistung des Staates für hilfebedürftige, nicht erwerbsfähige Personen, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Dazu gehören z. B. Kinder unter 15 Jahren, die mit ihren hilfebedürftigen Eltern zusammenleben. Es gelten die gleichen Regelsätze wie beim ALG II. Sozialgeld wird bei den Arbeitsagenturen beantragt. Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten das Arbeitslosengeld II (ALG II).

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